Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Wirkungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, Brief oder per E-Mail übermittelten Anmeldungen für Veranstaltungen oder Buchungen von Trainings, Speaks oder Coachings von Chiwave. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen gegenüber dem Auftragnehmer mit seiner Anmeldung an.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB’s werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Umfang der Leistungen

1. Der Auftragnehmer übernimmt bei offenen Seminaren und Ausbildungen die Planung, Durchführung und Begleitung.

2. Bei Firmentrainings und Inhouse-Trainings übernimmt der Auftraggeber die im Punkt 1 genannten Aufgaben.

3. Der Auftragnehmer oder ein durch ihn ermächtigter und in gleicher Weise qualifizierter Trainer führen die Leistungen durch.

§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Mit der Anmeldung bzw. Buchung verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Anzahlung laut Rechnung.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu zahlen (außer abweichende Zahlungsmodalitäten wie in Rechnung). Die Teilnahme an einem Training, Seminar oder Ausbildung bzw. die Durchführung eines Firmentrainings ist nur dann gewährleistet, wenn spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Rechnungsbetrag in voller Höhe auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist

§4 Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftraggebers

1. Nach seiner Anmeldung kann der Auftraggeber ohne wichtigen Grund nicht von dem Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (wird persönlich als bewertet) ist der Auftraggeber verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung von den zum Rücktritt berechtigenden Umständen zu erklären. Erklärt der Auftraggeber berechtigterweise den Rücktritt vom Vertrag, erhält er geleistete Zahlungen mit Ausnahme der durch die Anmeldung ausgelösten vergeblichen Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten (wie z.B. Stornierungskosten Dritter, Buchungen Hotel und Flug bei Firmentrainings, usw.) erstattet.

2. Ohne ordnungsgemäße Ausübung eines Rücktritts ist der Auftraggeber zur Zahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht zu der Veranstaltung erscheint bzw. die Firmenveranstaltung nicht stattfindet. Ist die Vergütung bereits innerhalb der unter Ziffer 3 genannten Frist gezahlt, kann bei persönlicher Verhinderung des Auftraggebers ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gemeldet werden.

§5 Vertragliches Widerrufsrecht

Neben dem unter § 4 genannten Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird dem Auftraggeber auch ein grundsätzlich kostenpflichtiges Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf bedarf zur seiner ordnungsgemäßen Ausübung der schriftlichen Form. Der Widerruf ist kostenfrei, wenn er spätestens bis acht (8) Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Auftragnehmer eingeht. Bei einem Widerruf bis vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber eine Gebühr von fünfzig Prozent (50%) der vereinbarten Vergütung berechnet. Bei einem Widerruf von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine einmalige Gelegenheit, das Training, das Seminar oder die Ausbildung zu einem anderen Termin wahrzunehmen. Eine erneute Stornierung oder Verschiebung ist danach nicht mehr möglich.

§6 Urheberrecht

Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepten und Manuskripten bzw. Kopiervorlagen im Rahmen einer Veranstaltung die Nutzungsrechte zugewiesen. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt beim Auftragnehmer.

§7 Haftung des Auftragnehmers

Bei Erkrankung durch den Auftragnehmer wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist hier nicht möglich. Sollte ein Ersatztermin nicht möglich sein, weil noch eine Erkrankung vorhanden ist, wird ein vergleichbarer Ersatzlehrtrainer das Training, Seminar oder die Ausbildung übernehmen. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, alle bereits getätigten Zahlungen an den Auftraggeber zurückzubezahlen.

§8 Haftung des Auftraggebers

1. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht oder seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß § 3 nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber im Verzugsfalle neben dem pauschalierten Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Rechtsanwaltskosten) als Verzugsschaden zu verlangen.

§9 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.

§10 Schlussbestimmungen

1. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

3. Der Auftragnehmer speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weitergehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.

4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das deutsche Recht

Stand: Frühjahr 2021